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   BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89   

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https://dejure.org/1993,13092
BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89 (https://dejure.org/1993,13092)
BFH, Entscheidung vom 25.01.1993 - IX R 73/89 (https://dejure.org/1993,13092)
BFH, Entscheidung vom 25. Januar 1993 - IX R 73/89 (https://dejure.org/1993,13092)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an einen nicht ständig mit der Revision befassten Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Einhaltung der Revisionsbegründungsfrist

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 05.03.1982 - 8 C 159.81

    Anforderungen an die Einhaltung der Frist zur Begründung einer Revision im

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Die Einhaltung einer Revisionsbegründungsfrist verlangt - insbesondere von einem nicht ständig mit Revisionen befaßten Prozeßbevollmächtigten - eine besondere Sorgfalt bei der Notierung der Frist und der Überwachung des damit betrauten Personals (BFH-Beschluß vom 27. März 1984 IV R 47/81, BFHE 140, 428, BStBl II 1984, 446 im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1982 8 C 159/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 171).
  • BFH, 12.04.1991 - III R 203/90

    - Rückwirkende Verlängerung der Revisionsbegründungsfrist bei Zugang der

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Da sich der Prozeßbevollmächtigte nicht ohne weiteres darauf verlassen darf, daß eine Revisionsbegründungsfrist antragsgemäß verlängert wird (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1966 I R 120/66, BFHE 87, 378, BStBl III 1967, 145), muß, solange durch das Revisionsgericht noch keine verlängerte Frist mitgeteilt worden ist, die ursprüngliche Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der regelmäßigen Fristenüberwachung (zu den Anforderungen insoweit vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445 m. w. N.) beachtet und ggf. rechtzeitig eine Erkundigung nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag eingeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 203/90, BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640).
  • BFH, 09.05.1961 - I 237/60 S

    Einlegung eines Rechtsmittel bei Vorliegen des Bescheids und Kenntnis durch den

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Da sich der Prozeßbevollmächtigte nicht ohne weiteres darauf verlassen darf, daß eine Revisionsbegründungsfrist antragsgemäß verlängert wird (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1966 I R 120/66, BFHE 87, 378, BStBl III 1967, 145), muß, solange durch das Revisionsgericht noch keine verlängerte Frist mitgeteilt worden ist, die ursprüngliche Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der regelmäßigen Fristenüberwachung (zu den Anforderungen insoweit vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445 m. w. N.) beachtet und ggf. rechtzeitig eine Erkundigung nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag eingeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 203/90, BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640).
  • BFH, 26.01.1977 - II R 40/72

    Schuldhafte Versäumung der Revisionsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Hierzu sind in dem Fristenkontrollbuch besondere Spalten für die Überwachung von Revisionsbegründungsfristen und deren Verlängerung vorzusehen (BFH-Beschluß vom 26. Januar 1977 II R 40/72, BFHE 121, 164, BStBl II 1977, 290).
  • BFH, 22.05.1970 - III R 72/69

    Vorsitzender des Senats - Verlängerte Revisionsbegründungsfrist - Gesetzliche

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Die Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung dieser - gesetzlichen (vgl. BFH-Beschluß vom 22. Mai 1970 III R 72/69, BFHE 99, 298, BStBl II 1970, 642) - Frist gemäß § 56 FGO sind nicht gegeben.
  • BFH, 27.03.1984 - IV R 47/81

    Prozeßbevollmächtigter - Sorgfaltspflichten - Überwachungspflichten -

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Die Einhaltung einer Revisionsbegründungsfrist verlangt - insbesondere von einem nicht ständig mit Revisionen befaßten Prozeßbevollmächtigten - eine besondere Sorgfalt bei der Notierung der Frist und der Überwachung des damit betrauten Personals (BFH-Beschluß vom 27. März 1984 IV R 47/81, BFHE 140, 428, BStBl II 1984, 446 im Anschluß an den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. März 1982 8 C 159/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1983, 171).
  • BFH, 29.03.1990 - V R 44/86

    Anforderungen an die Erledigung des Rechtsstreits in der Hauptsache

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Hiernach ist von einem den Klägern zuzurechnenden Verschulden bei der Versäumung der Revisionsbegründungsfrist bereits deshalb auszugehen, weil bei Eingang der Verfügung des BFH vom 27. Juli 1989 eine Notierung der - verlängerten - Frist im Fristenkontrollbuch unterblieben ist und insoweit keine den Bevollmächtigten entlastenden Umstände dargelegt worden sind (vgl. BFH-Beschluß vom 29. März 1990 V R 44/86, BFH/NV 1991, 687); insoweit ist von dem Bevollmächtigten der Kläger und den zuständigen Büroangestellten lediglich erklärt worden, es könne nicht mehr nachvollzogen werden, warum die verlängerte Revisionsbegründungsfrist nicht notiert worden sei.
  • BFH, 20.12.1966 - I R 120/66

    Gewährung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Entscheidung

    Auszug aus BFH, 25.01.1993 - IX R 73/89
    Da sich der Prozeßbevollmächtigte nicht ohne weiteres darauf verlassen darf, daß eine Revisionsbegründungsfrist antragsgemäß verlängert wird (BFH-Beschluß vom 20. Dezember 1966 I R 120/66, BFHE 87, 378, BStBl III 1967, 145), muß, solange durch das Revisionsgericht noch keine verlängerte Frist mitgeteilt worden ist, die ursprüngliche Revisionsbegründungsfrist im Rahmen der regelmäßigen Fristenüberwachung (zu den Anforderungen insoweit vgl. BFH-Urteil vom 9. Mai 1961 I 237/60 S, BFHE 73, 491, BStBl III 1961, 445 m. w. N.) beachtet und ggf. rechtzeitig eine Erkundigung nach der Entscheidung über den Fristverlängerungsantrag eingeholt werden (vgl. BFH-Beschluß vom 12. April 1991 III R 203/90, BFHE 164, 182, BStBl II 1991, 640).
  • BFH, 07.11.1995 - VII R 34/94

    Zulässigkeit einer Revision vom Hauptzollamt

    Die Einhaltung einer Revisionsbegründungsfrist verlangt eine besondere Sorgfalt des Prozeßbevollmächtigten bei der Notierung der Frist und bei der Überwachung des damit betrauten Personals (BFH-Beschluß vom 25. Januar 1993 IX R 73/89, BFH/NV 1993, 550 m. w. N.).
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